Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2026

1. Einleitung

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") wird gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschlossen. Complira ist ein Dienst von Franck Trouillez, einem belgischen Einzelunternehmer (BCE 0753.954.175). Dieser Vertrag ist integraler Bestandteil des Dienstleistungsvertrags zwischen dem Verantwortlichen ("Auftraggeber") und dem Auftragsverarbeiter ("Complira").

2. Definitionen

"Personenbezogene Daten" hat die in Artikel 4 Abs. 1 DSGVO festgelegte Bedeutung. "Verarbeitung" hat die in Artikel 4 Abs. 2 DSGVO festgelegte Bedeutung. "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet einen Dritten, der von Complira mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird.

3. Gegenstand und Dauer

Complira verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags. Die Verarbeitung umfasst die Speicherung, Organisation und Bereitstellung konformitätsbezogener Daten über die Plattform Complira.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Complira verpflichtet sich: - Personenbezogene Daten nur auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten - Die Vertraulichkeit für alle Mitarbeiter mit Zugang zu personenbezogenen Daten zu gewährleisten - Angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen - Den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner DSGVO-Pflichten zu unterstützen - Personenbezogene Daten nach Vertragsende zu löschen oder zurückzugeben

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter stützt sich zur Erbringung des Dienstes auf die unter https://complira.be/subprocessors aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Diese Seite ist das maßgebliche, datierte Verzeichnis und wird jedes Mal aktualisiert, wenn ein Unterauftragsverarbeiter hinzugefügt, ersetzt oder entfernt wird. Mitteilung und Widerspruch. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden einer Hinzufügung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters schriftlich (per E-Mail an den Rechnungskontakt des Kontos). Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist gegen eine vorgeschlagene Änderung Widerspruch einlegen, indem er an support@complira.be schreibt. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Verantwortliche den betroffenen Teil des Dienstes aus wichtigem Grund kündigen. Pflichten der Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag, der Datenschutzpflichten vorsieht, die nicht weniger schützend sind als die in diesem DPA festgelegten Pflichten, einschließlich derjenigen, die nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO erforderlich sind.

6. Internationale Datenübermittlungen

Personenbezogene Daten werden hauptsächlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet. Für die Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR werden angemessene Garantien umgesetzt, wie die Standardvertragsklauseln (SVK) der Europäischen Kommission.

7. Datenschutzverletzungen

Complira informiert den Auftraggeber unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden, über jede Datenschutzverletzung, die personenbezogene Daten betrifft. Die Benachrichtigung umfasst die Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien, die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen Maßnahmen.

8. Audit

Complira stellt alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der in diesem AVV festgelegten Pflichten nachzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht, Audits und Inspektionen durchzuführen, unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist von 30 Tagen.

9. Haftung

Die Haftung der Parteien nach diesem AVV unterliegt den Beschränkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleistungsvertrags.

10. Anwendbares Recht

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag unterliegt dem belgischen Recht. Streitigkeiten werden den zuständigen Gerichten in Brüssel, Belgien, vorgelegt.